Reiseveranstalter FTI hat Insolvenz angemeldet

Was bedeutet das für die Kunden von FTI? Wer ist betroffen?

Playa Jardin, Puerto de la Cruz

Reiseveranstalter FTI hat Insolvenz angemeldet

Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI GROUP, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Welche Anbieter und Marken sind betroffen? 

Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Die betroffenen Leistungen konnten in gängigen Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf FTI eigenen Buchungsplattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, …) gebucht werden. 

Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, …), wo die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist. 

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und Sie sind bereits unterwegs?

(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen) 

Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und befinden sich zurzeit in oder auf dem Weg in Ihr Zielgebiet? In Ihrem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemüht sich FTI, dass Sie Ihre Reise wie geplant zu Ende führen zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. In Abstimmung mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds werden Sie in diesem Fall direkt kontaktiert. Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des DRSF.

Sie haben, z.B. auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, …)? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten. 

Sie haben nur ein Hotel gebucht und sind bereits unterwegs und/oder eingecheckt?

Sie haben ausschließlich Hotelleistungen über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Vermutlich wird der Hotelier erneut Geld von Ihnen verlangen.

Sie haben Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, …) und diese dort direkt bezahlt? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen.


Sie haben eine Pauschalreise gebucht und diese noch nicht angetreten?

Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und bereits teilweise oder ganz bezahlt? FTI ist gesetzlich gezwungen, alle gebuchten Leistungen zu stornieren, Sie werden aber Geld zurück bekommen, es kann aber dauern. Es greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden. 

Sie haben, z.B. auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, …)? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten. 

Sie haben nur eine oder mehrere Hotelübernachtungen gebucht?

Sie haben ausschließlich Hotelleistungen über die Veranstalter FTI oder 5vorFlug gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. FTI prüft derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können. Viel Hoffnung wird aber nicht gemacht.

Sie haben Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, …) und diese dort direkt bezahlt? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten. 

Sie haben nur Ihren Mietwagen oder ein Wohnmobil bei FTI gebucht?

Sie haben über die Marken DriveFTI oder Cars and Camper eine Mietwagen- oder Wohnmobilbuchung durchgeführt? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. FTI prüft derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können.

Sie haben weitere Einzelleistungen bei FTI gebucht?

Sie haben weitere touristische Leistungen bei FTI gebucht, wie z.B. Ausflüge, Flughafentransfers, etc.? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. FTI prüft derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können.

Der Hintergrund

Der US-Finanzinvestor Certares hatte die FTI für einen symbolischen Euro gekauft und auch die bestehenden Schulden übernommen und frisches Kapital versprochen. Diese Schulden waren (zu) hoch und das versprochene neue Geld von Certares kam nicht. Die deutsche Regierung hat keinen grossen Schuldenerlass aus COVID-Krediten genehmigte, womit wohl Certares spekulierte. Branchenkenner wussten, dass es bei FTI kritisch war, waren aber durch den Einstieg von Certares beruhigt und jetzt selber überrascht. Die Amerikaner wollten offenbar für 1 € eine Firma mit kaum Schulden kaufen – der deutsche Steuerzahler sollte dafür aufkommen. Da hat sich die Heuschrecke verspekuliert und 1 € verloren und Hunderttausenden den Urlaub verhunzt!

TUI unterstützt FTI Gäste mit attraktiven Konditionen für den Sommerurlaub

Anzahlung für Neubuchungen bis 30.6. fällt weg – Bis zu 300 Euro Ersparnis möglich

TUI kommt Urlaubern, die eine Reise mit FTI gebucht haben, bei einer Neubuchung mit besonderen Konditionen entgegen. Ab sofort ist bei allen Buchungen bis zum 30. Juni 2024 für Reisen bis zum 31. Oktober 2024 keine Anzahlung mehr erforderlich. Dies gilt generell für alle neuen Buchungen.

„Wir wissen wie wichtig die Vorfreude auf den Sommerurlaub ist und gerade deshalb wollen wir den FTI Gästen ein sehr gutes Angebot machen. Auch wenn wir schon vielversprechend in den Sommer gestartet sind, werden wir in den nächsten Tagen noch einmal zusätzliche attraktive Angebote mit den Hoteliers in den Zielgebieten zusammenstellen“, sagt Stefan Baumert, Vorsitzender der TUI Deutschland Geschäftsführung.

Aber das ist noch nicht alles: Vom 4. bis zum 11. Juni bietet TUI den exklusiven „Sun300“ Aktionscode an, der für Neubuchungen im Reisezeitraum bis zum 22. Dezember 2024 verwendet werden kann. Bis zu 300 Euro Ersparnis sind so auf Paketbuchungen möglich. Bei Nur-Hotel-Buchungen gibt es einen Rabatt von bis zu 150 Euro. Dies gilt für ausgewählte Hotels oder Pauschalreisen weltweit.  

Diese Sonderaktionen gelten ausschließlich für Neubuchungen und sind allen Reisenden zugänglich. 

Information und Buchung in allen TUI-Reisebüros oder unter www.tui.com.  

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bezahlt die Hotels

Nach der Pleite des Reisekonzerns FTI Touristik hat der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) erste Schritte zur Absicherung von Urlauben unternommen. Der Fonds hat bereits Kostenübernahmeschreiben an Hoteliers übermittelt, damit Reisende ihren Urlaub unbeschwert fortsetzen können und niemand noch einmal sein Zimmer an das Hotel bezahlen muss.

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