Bedingungen für Reisen nach Teneriffa in Zeiten von Corona

Endlich darf Teneriffa wieder Urlaubsgäste empfangen! Seit dem 1. Juli 2020 ist es für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wieder möglich, auf die größte Kanareninsel zu fliegen, jedoch gibt es einige Bedingungen für Touristen, die erfüllt sein müssen!

Nord Flughafen Teneriffa – Corona Einreise-Bedingungen beachten!

Maßnahmen und Regelungen, die bei der Einreise zu beachten sind:

48 Stunden vor Einreise müssen Gäste auf der Website des Spain Health Travel Programms (SpTH) einen QR-Code durch Ausfüllen eines elektronischen Dokuments generieren, wobei sowohl Heimatadresse als auch Adresse im Urlaub, Telefonnummer, Flugdaten und Daten zur Gesundheit und die Ausweisnummer abgefragt werden. Der QR-Code muss bei der Einreise vorgelegt werden und ist einmalig gültig.

Maskenpflicht auf dem Flughafengelände und in Flugzeugen
Im Voraus festgelegte Sitzplatznummer
Jeder Passagier ist, wenn aufgefordert, dazu verpflichtet Angaben zur Person, Aufenthaltsort, Gesundheitszustand und Flug zu machen
Das Gesundheitsamt führt am Flughafen mit Hilfe von Kameras Temperaturkontrollen bei allen internationalen Passagieren durch und es wird sich vorbehalten stichprobenartige Kontrollen durchzuführen
Es wird empfohlen, online einzuchecken, wobei zu bedenken ist, dass viele Fluggesellschaften kein Handgepäck mehr in der Kabine erlauben.

Während des Aufenthaltes auf der Insel gilt

Allgemein
Das Tragen einer Maske ist für Personen über sechs Jahren in der Öffentlichkeit, auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln obligatorisch, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen gibt es beim Sport, beim Essen und Trinken und im Falle einer Behinderung oder einer Atemwegserkrankung.

Geschäfte und Einrichtungen
Auch in Geschäften und anderen Einrichtungen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Maskenpflicht. Läden müssen ihre Kapazität auf 75 Prozent reduziert haben und Handdesinfektionsmittel am Eingang bereitstellen.

Unterkünfte und Gastronomie
Jede Einrichtung ist verpflichtet, über einen spezifischen Notfallplan zur Verringerung und Vermeidung der Verbreitung von COVID-19 zu verfügen. Dadurch soll die Einhaltung aller Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen sowie die entsprechende Schulung des Personals garantiert werden.

Aktivitäten und Sportangebote werden unter freiem Himmel durchgeführt und auch hier müssen Abstände eingehalten und Kontakt vermieden werden. Dasselbe gilt für Schwimmbäder.

Alle Restaurants verfügen über Handdesinfektionsgeräte, Tische stehen 1,5 Meter voneinander entfernt und werden nach jedem Gast gereinigt und desinfiziert. Kellner tragen während der Bedienung eine Maske. Selbstbedienungsartikel wie Serviettenspender, Salz- und Pfefferstreuer oder auch Speisekarten sind nicht erlaubt. An Buffets gibt es frische oder vorgefertigte Produkte in Einzelportionen, die durch einen Schutzschirm vom Kunden getrennt sein müssen.

Transportmittel
Transportmittelanbieter, ob öffentlich oder privat, sind verpflichtet, bestimmte Gesundheits- und Hygienestandards einzuhalten:
Die maximal zulässige Kapazität sowie Abstandsregelungen müssen deutlich sichtbar ausgeschildert sein
Busse werden durch die Hintertür betreten
Sitzempfehlungen müssen befolgt werden, wenn die Plätze nicht vorher zugewiesen wurden
Mietwagen werden desinfiziert und rotierend eingesetzt, der zuerst abgegebene Wagen wird als letzter wieder benutzt

Strand
Der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern muss jederzeit eingehalten werden und die Kapazität ist auf vier Quadratmeter pro Person begrenzt. Sonnenliegen müssen ebenfalls 1,5 Meter voneinander entfernt stehen. Außerdem bieten einige Strände Reservierungen im Voraus an. Dienstleistungen an den Sonnenliegen erfolgen ebenfalls nur unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Die Benutzung eines Handtuchs ist obligatorisch. Die Benutzung von Duschen und Fußwaschanlagen muss unter Einhaltung der Ein-Personen-Regel erfolgen.

Sport und Natur
Aktivitäten im Freien und in der Natur sind erlaubt. Niemand muss auf Wandern, Fahrradtouren, Paragliding, Surfen, Wind- und Kitesurfen, Tauchen, Vogelbeobachtung, Walbeobachtung, Sternenbeobachtung usw. verzichten. Anbieter sind verpflichtet alle relevanten Hygienemaßnahmen einzuhalten und gegeben falls Gebrauchsgegenstände nach jeder Nutzung zu desinfizieren. Wenn die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht möglich ist, werden Masken getragen.

Kultur
Partys, Festivals und Volksfeste finden zurzeit nicht statt. Bei Führungen muss auf Materialien wie Audioguides oder Informationsbroschüren verzichtet werden. In Theatern und Auditorien werden Sitzplätze vorher zugewiesen und dürfen in direkter Nähe nur von Gruppen aus einem Haushalt besetzt werden.

Nachtleben
Die Öffnung von Räumlichkeiten ohne Außenbereich ist nun unter diesen Bedingungen möglich:
Zugang zu Diskotheken nur mit namentlich gekennzeichneten Tickets für Gruppen bis zu acht Personen
Es muss im Voraus reserviert werden
In Außenbereichen gilt die Höchstgrenze von 1.000 Personen
Die Kapazität für Nachtclubs (innen) wird auf 70 Prozent festgelegt bzw. auf maximal 300 Personen
Abstand muss eingehalten werden, falls dies nicht möglich ist, gilt die Maskenpflicht
Getränke werden direkt im reservierten Bereich serviert
Tanzen ist nicht erlaubt – der normalerweise für die Tanzfläche vorgesehene Raum kann zur Aufstellung zusätzlicher Tische genutzt werden
Sicherheitspersonal stellt sicher, dass die Bildung großer Gruppen und Menschenmengen vermieden wird
Regelmäßiges Lüften oder Verwenden einer Klimaanlage

Öffentliche Veranstaltungen
Es sind Zusammentreffen von bis zu 15 Personen aus dem engeren Kontaktkreis erlaubt. Bei Veranstaltungen wird die Kapazitätsgrenze von 75 Prozent eingehalten, wobei maximal 300 Personen in Innenräumen und 1.000 Personen im Freien sitzen dürfen.

Allgemeine Empfehlungen
Bei Symptomen wie Husten, Fieber oder Atemnot, die einen Infektionsverdacht aufkommen lassen könnten, wird Urlaubsgästen Folgendes empfohlen:

  1. Selbstisolierung: In vorläufige Quarantäne in ein Zimmer mit Fenster und, wenn möglich, mit eigenem Badezimmer begeben und die Tür geschlossen halten. Sollte das nicht möglich sein, ist ein Sicherheitsabstand von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten und ausgedehnte Hygienemaßnahmen zu ergreifen.
  2. Hilfe rufen: Unter 900 112 112 061 kann eine von der kanarischen Regierung eingerichtete spanisch-sprachige COVID-19 Hotline erreicht werden. 112 sollten Urlauber wählen, wenn sie Hilfe auf Englisch benötigen. Je nach Situation wird dann über das weitere Vorgehen informiert.

Weitere Informationen erhalten Gäste im Web bei Turismo de Tenerife: www.webtenerife.com

Hier bitte das Formular ausfüllen: https://www.spth.gob.es/

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2 Gedanken zu „Bedingungen für Reisen nach Teneriffa in Zeiten von Corona

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