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Der Streit um das Franco-Monument in Santa Cruz de Tenerife

Der Streit um das monumentale Franco-Denkmal an der Avenida de Anaga in Santa Cruz de Tenerife erreicht eine neue juristische Eskalationsstufe. Die Stadtverwaltung der kanarischen Hauptstadt hat beim spanischen Nationalgerichtshof (Audiencia Nacional) einen Verwaltungsrechtsstreit gegen die von der spanischen Regierung angeordnete Entfernung des Denkmals angestrengt und zugleich den sofortigen Vollzugsstopp beantragt. Das berichtet die Lokalzeitung „El Día“.

Franco-Monument in Santa Cruz de Tenerife

Franco-Monument in Santa Cruz de Tenerife

Das als „Monumento a la Victoria“ (Denkmal des Sieges) bekannte und im Volksmund oft „Franco-Denkmal“ genannte Ensemble wurde 1964 eingeweiht. Es handelt sich um eine der größten noch erhaltenen franquistischen Monumentalanlagen Spaniens . Der Streit dreht sich im Kern um die Frage, ob das Bauwerk aufgrund seines künstlerischen Werts erhalten werden kann oder ob die gesetzlichen Vorgaben zur demokratischen Erinnerung seine Entfernung zwingend vorschreiben.

Der Hintergrund: Ein Ministerialerlass und ein Ultimatum

Auslöser des aktuellen Rechtsstreits ist eine Entscheidung des spanischen Ministeriums für Territorialpolitik und Demokratisches Gedächtnis. Ende Juni 2026 ordnete das Ministerium die Aufnahme des Monuments in den „Katalog der Symbole und Elemente, die dem demokratischen Gedächtnis entgegenstehen“ an. Damit einher ging die Aufforderung an die Stadt Santa Cruz de Tenerife, die Skulptur innerhalb von sechs Monaten aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und in einem städtischen Depot einzulagern . Die technische Expertenkommission begründete dies damit, dass das Ensemble den Spanischen Bürgerkrieg als „Kreuzzug“ verherrliche und die Figur Francisco Francos sowie den Triumph des Regimes feiere.

Die Stadtverwaltung unter Bürgermeister José Manuel Bermúdez (Coalición Canaria) legte gegen diese Anordnung zunächst Widerspruch ein. Nachdem das Ministerium diesen im August 2026 zurückgewiesen hatte, blieb der Stadt nur noch der Gang vor die Audiencia Nacional.

Die Argumente der Stadt: Einsturzgefahr, Kosten und „unwiederbringlicher Schaden“

In ihrer Klageschrift führt die Stadt eine Reihe von Gründen an, die aus ihrer Sicht eine Aussetzung der Entfernung rechtfertigen. Das zentrale und wohl dramatischste Argument ist ein Sicherheitsrisiko: Das Denkmal diene zugleich als Stützmauer für das angrenzende Militärgelände (Cuartel de Almeyda). Eine Demontage berge die Gefahr eines Einsturzes und gefährde damit die öffentliche Sicherheit .

Darüber hinaus verweist die Stadt auf die massiven praktischen Folgen. Die Arbeiten seien „großen Umfangs“ und würden zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen auf den beiden Hauptverkehrsadern des Zentrums führen – der Rambla de Santa Cruz und der Avenida de Anaga. Zudem würde sich das Stadtbild „radikal verändern“. Die Kosten für den Abbau, den Transport und die Lagerung müssten von der Stadtkasse getragen werden.

Ein weiteres gewichtiges Argument ist die künstlerische Unversehrtheit. Die Skulptur des Bildhauers Juan de Ávalos bestehe aus zahlreichen zusammengesetzten Teilen. Eine Zerlegung und Einlagerung käme einer „irreversiblen technischen Zerstörung“ gleich, die zu strukturellen und ästhetischen Schäden führe, welche „nicht wiedergutzumachen“ seien. Die Stadt argumentiert, dies widerspreche dem gesetzlichen Auftrag der „Aufbewahrung und Verwahrung“ eines Kulturguts.

Der künstlerische Wert und die laufende Unterschutzstellung

Die Stadt betont den künstlerischen und städtebaulichen Wert des Ensembles. Es sei das einzige Werk des Bildhauers Juan de Ávalos auf den Kanarischen Inseln und seit 1966 ein fester Orientierungspunkt im Stadtgefüge, der von mehreren Generationen wahrgenommen werde . Juan de Ávalos gilt als eine der bedeutendsten Figuren der spanischen Bildhauerei des 20. Jahrhunderts.

Parallel zum juristischen Verfahren läuft auf kommunaler Ebene ein Verfahren zur Unterschutzstellung. Der Städtische Rat für Historisches Erbe (Consejo Municipal de Patrimonio Histórico) hatte im Juli 2026 einstimmig empfohlen zu prüfen, ob das Monument in das städtische Verzeichnis der Kulturgüter aufgenommen werden kann. Die Stadt argumentiert, dass die laufende Unterschutzstellung bei der Entscheidung über die Entfernung hätte berücksichtigt werden müssen.

Die Gegenposition: Kein Schutz für ein Symbol der Diktatur

Auf der anderen Seite steht die Haltung der spanischen Regierung und der Erinnerungsverbände. Das kanarische Kulturerbe-Gremium hatte eine Einstufung als „Bien de Interés Cultural“ (BIC) bereits im Juni 2026 mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimmen abgelehnt. Die Begründung: Es lägen keine ausreichenden patrimonialen Werte vor, die die Erhaltung eines Monuments rechtfertigten, dessen wesentlicher Zweck die Verherrlichung der Diktatur sei.

Der spanische Minister für Territorialpolitik, Ángel Víctor Torres, hatte bereits im Vorfeld klargestellt: „In einem Land, das sich seiner Freiheit und Demokratie rühmt, haben Denkmäler, die die Diktatur verherrlichen, keinen Platz.“ Die Entscheidung sei eine technische und keine politische . Die Asociación para la Recuperación de la Memoria Histórica de Tenerife forderte die Stadt auf, das Denkmal endlich zu entfernen und stattdessen einen Gedenkort für die Opfer der Repression zu schaffen.

Wie geht es weiter?

Die Audiencia Nacional muss nun zunächst über den Antrag auf vorläufige Aussetzung (suspensión cautelar) entscheiden. Sollte das Gericht dem stattgeben, dürfte die Stadt das Denkmal bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache nicht anrühren. Die von der Zentralregierung gesetzte Frist zur Entfernung läuft offiziell bis Februar 2027 . Der Ausgang des Verfahrens ist offen – und mit ihm die Zukunft eines der umstrittensten steinernen Zeugnisse der franquistischen Vergangenheit Spaniens.

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