Die Buchungssaison für den Sommerurlaub läuft. Viele Reisende entscheiden sich angesichts internationaler Krisen für Reisen in europäische Nachbarländer und buchen Ferienwohnungen. Eine bestätigte Buchung und bezahlte Unterkunft garantieren jedoch noch keinen reibungslosen Urlaub.
Ferienwohnung buchen
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland verzeichnet regelmäßig Meldungen von Reisenden mit Problemen – von kurzfristigen Stornierungen über Zusatzkosten bis hin zu Mängeln vor Ort. Der folgende Beitrag beschreibt typische Streitfälle und zeigt, worauf Reisende achten sollten.
1. Probleme nach der Buchung: Nachträgliche Forderungen
Nach der Buchung einer Ferienwohnung erhalten Reisende mitunter Nachrichten mit Forderungen nach höheren Anzahlungen, zusätzlichen Gebühren oder einer Kaution. Ob solche Forderungen berechtigt sind, hängt vom geschlossenen Vertrag ab. Reisende sollten vor einer Zahlung prüfen, ob entsprechende Kosten tatsächlich vereinbart wurden.
Besondere Vorsicht ist geboten bei:
- Zahlungen außerhalb der Buchungsplattform: Direktüberweisungen können Gebühren sparen, bergen aber Risiken. Erfolgt die Zahlung am System der Plattform vorbei, entfällt in der Regel der Schutz durch die Plattform bei Problemen.
- Kurzfristigen Stornierungen durch Vermieter: In der Hochsaison müssen betroffene Reisende oft unter Zeitdruck Ersatz suchen und deutlich höhere Preise zahlen.
Empfohlenes Vorgehen: Die Absage über die Plattform melden und alle Unterlagen aufbewahren. Eine gute Dokumentation erleichtert die Prüfung möglicher Ansprüche.
Bei einer Stornierung durch den Vermieter oder Anbieter einer Ferienwohnung haben Mieter klare Rechte, die über die bloße Rückzahlung des Mietpreises hinausgehen können. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Ansprüche im Überblick:
1. Rückzahlung des gezahlten Mietpreises
Storniert der Vermieter die Buchung, steht dem Mieter in jedem Fall die vollständige Rückzahlung aller bereits geleisteten Zahlungen zu . Dies gilt unabhängig vom Grund der Stornierung, da der Vermieter seine vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Unterkunft nicht erfüllen kann.
2. Schadensersatz für Mehrkosten
Besonders relevant ist der Schadensersatzanspruch, wenn der Mieter aufgrund der kurzfristigen Absage eine teurere Ersatzunterkunft buchen muss. Nach § 281 BGB kann der Mieter die Differenz zu den Mehrkosten verlangen . Der Vermieter muss also für den finanziellen Nachteil aufkommen, der durch die notwendige Ersatzbeschaffung entsteht.
Beispiel: Wurde die ursprüngliche Wohnung für 800 Euro gebucht und kostet die Ersatzunterkunft kurzfristig 1.200 Euro, kann der Mieter die Differenz von 400 Euro vom stornierenden Vermieter fordern.
Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass die Ersatzunterkunft gleichwertig ist – also eine vergleichbare Lage, Ausstattung und Größe aufweist .
3. Bereitstellung einer Ersatzunterkunft durch den Vermieter
Erfolgt die Stornierung durch den Vermieter, weil dieser die Wohnung beispielsweise doppelt vergeben hat (Überbuchung), ist er verpflichtet, dem Mieter eine zumutbare Ersatzunterkunft zu beschaffen . Gelingt ihm das nicht, muss er für die Kosten einer vom Mieter selbst organisierten Alternative aufkommen.
4. Sonderfall: Stornierung wegen höherer Gewalt
Bei Stornierungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Schließungen, Pandemien) gelten Sonderregeln. In diesem Fall entfallen die vertraglichen Pflichten beider Parteien . Der Mieter muss nur für bereits erbrachte Leistungen zahlen, der Vermieter muss bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind in der Regel ausgeschlossen .
5. Wichtige Hinweise für die Praxis
- Dokumentation: Alle Unterlagen zur ursprünglichen Buchung sowie zur teureren Ersatzbuchung aufbewahren .
- Kommunikation über die Plattform: Bei Buchung über eine Plattform möglichst innerhalb des Systems kommunizieren, um Nachweise zu sichern .
- Kein Widerrufsrecht: Anders als bei vielen Online-Käufen gibt es bei Ferienwohnungen kein 14-tägiges Widerrufsrecht . Die Buchung ist verbindlich – sowohl für Mieter als auch für Vermieter.
Die Rechtsprechung stellt klar: Ein abgeschlossener Vertrag ist einzuhalten. Erfüllt der Vermieter seine Leistungspflicht nicht, hat er für den entstehenden Schaden geradezustehen
2. Probleme bei Ankunft: Abweichungen von der Beschreibung
Nicht alle Probleme zeigen sich vor der Anreise. Bei Ankunft können folgende Abweichungen auftreten:
- Die Wohnung ist kleiner als in der Beschreibung angegeben
- Mangelhafte Reinigung
- Abweichende Ausstattung
- Erheblich schlechterer Zustand als auf den Abbildungen erkennbar
- Fehlende oder fehlerhafte Zugangs- und Anfahrtsinformationen, die den Zugang zur Wohnung verhindern
Empfohlenes Vorgehen:
- Den Vermieter und gegebenenfalls den Vermittler umgehend schriftlich über Mängel informieren
- Mängel dokumentieren (Fotos, Videos)
- Dem Vermieter die Gelegenheit zur Behebung geben
- Nicht vorschnell abreisen – dies kann dazu führen, dass Reisende auf den Kosten sitzen bleiben
Kann oder will der Vermieter die Mängel nicht beheben, lassen sich mit entsprechenden Nachweisen Ansprüche später leichter durchsetzen.
3. Probleme nach der Abreise: Kaution wird einbehalten
Nach der Rückkehr wenden sich Reisende häufig an das EVZ, wenn die Kaution nicht oder nur teilweise zurückgezahlt wurde. Vermieter behaupten in solchen Fällen oft Schäden, die mit der Kaution behoben werden sollen.
Rechtliche Einordnung:
- Eine Kaution ist grundsätzlich zulässig
- Sie darf nur für tatsächlich durch den Reisenden verursachte Schäden oder vereinbarte Kosten verwendet werden
- Vermieter müssen Forderungen nachvollziehbar begründen
Empfohlenes Vorgehen:
- Fotos der Unterkunft bei Ankunft und Abreise anfertigen
- Zählerstände für Strom, Gas und Wasser dokumentieren
- Ohne eigene Nachweise ist es für Reisende schwer, unberechtigte Einbehalte anzufechten
4. Sonderfall Teneriffa: Die Bedeutung der VV-Nummer
Ein spezifisches Problem betrifft Reisende, die eine Ferienwohnung auf Teneriffa buchen. Auf den Kanarischen Inseln müssen Ferienunterkünfte offiziell als „Vivienda Vacacional“ (VV) registriert sein . Diese behördliche Registrierungsnummer bestätigt, dass die Unterkunft bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt – etwa in Bezug auf Ausstattung, Sicherheit, Versicherung und Verwaltung .
Rechtliche Situation für Mieter:
Als Mieter einer nicht registrierten Ferienwohnung macht man sich in der Regel nicht strafbar. Die gesetzliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Lizenzierung liegt beim Vermieter .
Risiken bei Buchung einer Unterkunft ohne VV-Nummer:
- Plötzliche Räumung: Wird die Unterkunft im Rahmen einer Kontrolle entdeckt, können die Behörden eine sofortige Räumung anordnen – auch während des Aufenthalts
- Eingeschränkte rechtliche Ansprüche: Bei Mängeln kann es schwierig werden, Ansprüche durchzusetzen, da der Mietvertrag möglicherweise nicht rechtsgültig ist
- Versicherungsschutz: Bei Unfällen, Diebstahl oder anderen Schäden kann es sein, dass weder die Reiseversicherung noch die Haftpflichtversicherung des Vermieters einspringt
Worauf Reisende bei Teneriffa-Buchungen achten sollten:
- Die VV-Nummer wird meist im Inserat oder auf der Webseite angegeben
- Seriöse Buchungsportale wie Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt verlangen in der Regel die Angabe der VV-Nummer
- Bei Zweifeln aktiv beim Vermieter nach der VV-Nummer fragen – seriöse Anbieter teilen diese problemlos mit
5. Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen
Ferienwohnungen basieren in der Regel auf direkten Verträgen mit dem Vermieter vor Ort – häufig über Ländergrenzen hinweg. Reisende schließen den Vertrag direkt mit privaten oder gewerblichen Anbietern ab. Buchungsplattformen treten dabei meist nur als Vermittler auf und sind bei Problemen nicht automatisch verantwortlich.
Wichtige Aspekte bei Streitfällen:
- Entscheidend ist, wo genau das Problem liegt
- Wer ist tatsächlicher Vertragspartner?
- Welches Recht gilt? (In der Regel das Landesrecht, in dem die Immobilie liegt)
- EU-weit einheitliche Regelungen gibt es in diesem Bereich nicht
Unterstützung durch das Europäische Verbraucherzentrum:
- Das EVZ unterstützt Verbraucher kostenlos, wenn ein gewerblicher Anbieter in einem anderen EU-Land ansässig ist
- Bei rein privaten Vermietungen kann das EVZ nicht tätig werden
6. Checkliste: Worauf Reisende achten sollten
- [ ] Zahlungen möglichst ausschließlich über die Buchungsplattform abwickeln
- [ ] Bei Buchungen auf Teneriffa: Vorhandensein der VV-Nummer prüfen
- [ ] Anzeige, Buchungsbestätigung und Kommunikation sichern (Screenshots)
- [ ] Ungewöhnlich günstige Angebote besonders kritisch prüfen
- [ ] Mängel vor Ort sofort schriftlich melden und dokumentieren
- [ ] Möglichst innerhalb der Plattform kommunizieren (Nachvollziehbarkeit)
- [ ] Unterkunft bei Ankunft und Abreise fotografieren
- [ ] Zusatzforderungen nur akzeptieren, wenn sie vertraglich vereinbart und nachvollziehbar sind
- [ ] Regelungen zur Kaution und zu den Rückzahlungsmodalitäten vorab prüfen
Zusammenfassung
Ferienwohnungen bieten Reisenden Freiheit und Flexibilität. Gleichzeitig können Probleme bei Buchung, Anreise oder nach der Rückkehr auftreten. Wer von Anfang an für Klarheit sorgt, ungewöhnliche Forderungen prüft, Mängel sofort meldet und Unterlagen sowie Fotos sichert, hat im Konfliktfall deutlich bessere Chancen, seine Ansprüche durchzusetzen. Bei Buchungen auf Teneriffa ist die Prüfung der VV-Nummer ein zusätzlicher wichtiger Schritt, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden .
Bei Streitigkeiten mit gewerblichen Anbietern in anderen EU-Ländern unterstützt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland Verbraucher kostenlos: https://www.evz.de/

